Dieser Bildungsgang besteht seit dem Schuljahr 2020/ 2021 nicht mehr.
Seit dem 1. August 2020 erfolgt die Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann in der dreijährigen Berufsfachschule Pflege. Die aktuellen Klassen der Berufsfachschule Altenpflege werden fortgeführt und schließen mit dem Berufsabschluss Altenpflegerin/ Altenpfleger ab.
Für wen ist diese Berufsfachschule geeignet?
Für Schülerinnen und Schüler ...
- mit Realschulabschluss oder einem anderen gleichwertigen Bildungsstand, z. B. mit 10-jähriger Schulausbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert ausweist,
- mit Abschluss der Berufsfachschule Pflegeassistenz. Mit diesem Abschluss ist eine Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr möglich.
Darüber hinaus muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenpflege bzw. Altenhilfe abgeschlossen und der Schule vorgelegt werden.
Freude am Umgang mit älteren Menschen, Interesse an sozialen, pflegerischen und medizinischen Aufgaben, die Bereitschaft zu körpernaher Arbeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft selbstständig zu organisieren und zu arbeiten sind wichtige persönliche Voraussetzungen für die erfolgreiche und sinnerfüllende Berufsausübung.
Die Altenpflegeausbildung bietet auch für Abiturient/-innen, die die Wartezeiten zu ihrem Studienbeginn überbrücken wollen, eine anspruchsvolle Ausbildung, in der interessante Inhalte zu Anatomie und Physiologie, Krankheitslehre, Psychologie, Arzneimittellehre, Grundlagen der Altersforschung, Wohn- und Betreuungsformen, Pflegemodelle und den Pflegeprozess u. v. m. vermittelt werden.
Die Ausbildung kann auch im Rahmen einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Umschulungsmaßnahme (mit Bildungsgutschein) absolviert werden.
Ziele
Die Berufsfachschule ...
- führt zu einem Berufsabschluss,
- befähigt als Altenpfleger/-in die selbstständige Betreuung, Pflege und Beratung älterer Menschen in allen Bereichen der Altenpflege und Altenhilfe eigenverantwortlich zu übernehmen.
Unterrichtsschwerpunkte
Lernort Schule
- Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/Kommunikation
- Politik
- Religion - Berufsbezogene Lernbereiche mit den Fächern
- Theoretische Grundlagen und Pflegeplanung im altenpflegerischen Handeln
- Personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen
- Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
- Anleiten, Beraten, Kommunizieren
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
- Altenpflege als Beruf
Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung in den Einrichtungen.
Möglichkeiten nach der Ausbildung
- Berufstätigkeit,
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. Stationsleitung, Praxisanleiter/in oder Fachaltenpfleger/-in für klinische Geriatrie und Rehabilitation, Onkologie, Palliativ- und Hospizpflege, Psychiatrie,
- Besuch der Fachoberschule oder des Fachgymnasiums Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit und Pflege (Die genannten Schulformen führen zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. zur allgemeinen Hochschulreife.)
- Studium, z. B. Pflegemanagement
Schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen
Am Ende der Klasse 3 erfolgen schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen im berufsbezogenen Bereich.
Kosten
Ein Schulgeld wird nicht erhoben. Schulbücher werden gegen eine Leihgebühr bereitgestellt. Es entstehen Kosten für Materialien, Fahrtkosten zur praktischen Ausbildungsstätte, Kopiergeld, externe Seminarveranstaltungen, ...
Eine Ausbildungsvergütung erfolgt über die Einrichtung, mit der der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
Abschlüsse
Beruflicher Abschluss:
Altenpflegerin / Altenpfleger
Schulischer Abschluss:
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Ansprechpartnerinnen an der Schule
Frau Snethlage-Bortels
Bewerbungsunterlagen
- tabellarischer Lebenslauf
- letztes Zeugnis (beglaubigte Kopie)
- ggf. Nachweis einer mind. 2-jährigen Berufsausbildung oder die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer/-in bzw. Krankenpflegehelfer/-in
- ggf. Nachweis über Härtefall
Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. Mai des Jahres), dann sind nachzureichen:
- Polizeiliches Führungszeugnis OE
- Nachweis des Immunschutzes gem. Biostoffverordnung
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung (bei Umschülern/-innen)